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Das sechste Umweltaktionsprogramm der EU benennt die Klimaänderung als Hauptschwerpunkt für Maßnahmen. Die Gemeinschaft verpflichtet sich eine Verringerung der Treibhausgasemissionen zu erzielen. In diesem Zusammenhang sind Mindestanforderungen an Unternehmen und Personal bestimmt worden. Mit der Zertifizierung Kategorie 1 sind wir qualifiziert gemäß § 5 der EU Verordnung 842/2006, sowie der EU Verordnung 303/2008 und § 5 der Chemikalien Klimaschutzverordnung, Dichtheitskontrollen, Kältemittelrückgewinnung, Installation und Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen durchzuführen |

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EU-Verordnungen |