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I.KET Sachkundiger gemäß Druckbehälterverordnung Generalist für Kälte-, Klima- und Energietechnik und Spezialist für umfassende Problemlösungen. IKET, das Institut für Kälte-, Klima- und Energietechnik, bietet das umfassende Wissen, das durch die zunehmende Spezialisierung verlorengegangen ist – es sammelt, analysiert und vergleicht, was an Material in den Disziplinen Kälte, Klima und Energie veröffentlicht wird, es bildet aus und schult, es kumuliert durch seine Arbeit Know-how und Erfahrung. IKET sieht sich ganz bewußt als "Berater von außen", als Impulsgeber für Techniker und Ingenieure und als Institut, dessen Kompetenz sich immer da beweist, wo die Aufgaben mehr als nur ein Standardgutachten erfordern.
VDKF Fachbetrieb Die Spezialisten des Kälteanlagenbauer-Handwerks planen, realisieren und warten die Kälte- und Klimaanlagen für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche. Ihre Qualifikation sichert fachgerechten Einbau, reibungslosen Betrieb und bei kontinuierlicher Wartung auch den sicheren und energieeffizienten Betrieb der Anlagen und Systeme. Hinzu kommen die umweltgerechte Entsorgung alter Kältemittel und die sachkundige Umsetzung zukunftsgerechter Lösungen bei Austausch oder Umbau bestehender Anlagen. Neue Anlagen werden nur nach dem aktuellen Stand der Technik, d.h. energetisch effizient und umweltorientiert gebaut. Damit leisten Kälte-Klima-Fachbetriebe einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Ozonschicht, des Klimas, zur CO2-Reduktion und zum sicheren Betrieb der Anlagen und Systeme ohne Risiko für die Gesundheit.
ÜWG Kälte- und Klimatechnik e.V. Der Überwachungsgemeinschaft Kälte- und Klimatechnik e.V. (ÜWG) wurde im August 1992 durch das Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts, Berlin die "bauaufsichtliche Anerkennung" als Überwachungsgemeinschaft erteilt. Zweck der ÜWG ist die Förderung des Umweltschutzes, insbesondere in Bezug auf das Wasserhaushaltsgesetz. Die ÜWG ist selbstlos tätig und enthält sich einer jeden, auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichteten Tätigkeit. Zur Verwirklichung der Zielsetzungen führt die ÜWG bei den beigetretenen Kälte- und Klimafachbetrieben eine Fremdüberwachung durch. Die ÜWG verleiht und überwacht bei den angeschlossenen Betrieben die Fachbetriebseignung nach WHG §19 l. |

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EU-Verordnungen |